Der Bausparvertrag: Stets sicher und solide

Auf die Zukunft bauen seit alters her

Viele Produkte werden von Banken angeboten, die als Sparpläne gelten. Doch mit welchem liegt man als Kunde auch wirklich richtig? Es gibt eine gute Antwort: Man achte darauf, wie lange ein Produkt bereits auf dem Markt war. Und Bausparverträge bestehen bereits seit 1775, seinerzeit zuerst eingeführt in England. Seither – seit mehr als 230 Jahren somit – hat es sich für Sparer aller Altersgruppen rund um den Globus als solide und zukunftsversprechend bewiesen, den Bausparvertrag als Methode einzusetzen, den privaten Wirtschafts-Haushalt in Ordnung zu bringen und zu stabilisieren.

Von Gesetzen gerahmt – von festen Zinsen genährt

Wie kann jedoch so eine Beständigkeit erreicht worden sein? Was ist es noch heute, das Kunden – insbesondere in der Bundesrepublik – auf den Bausparvertrag kommen lässt und ihn loben lässt? Eine Antwort liegt in der bundesdeutschen Gesetzgebung: Der Bausparvertrag im Vergleich zu anderen Sparprodukten wird vom Staat gesponsert. Nämlich der Betrag, der 8,8 % aller Spareinlagen entspricht, die ein Sparer innerhalb eines Jahres einzahlte, fließt als staatliche Wohnungsbauprämie in den Sparplan noch mit ein. Des Weiteren: Für jeden Sparplan – auch für den Bausparvertrag – stellt der Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen zur Verfügung.

Die Ausschüttung – nicht nur zum Bauen

Bausparvertrag heißt er zwar, doch muss die Summe, die der Sparer nach sieben Jahren abhebt, nicht zum Bauen verwendet werden. Ohne Risiko, mit festem Zinssatz, der jeder Wirtschaftslage trotzt, bilden Bausparverträge beileibe keine Verpflichtung, das Ersparte auch zum Bauen nutzen zu müssen, denn umentscheiden wird man sich ja stets können dürfen, so meint auch Wirtschaft und Gesetzgeber. Und auch beschweren: Findet man, man sei schlecht beraten worden, dann bestehen Rechtsansprüche gegen die Bank – somit ist dieser Sparplan auch der mit einer verbrieften Sicherheit.