Rürup oder Riester?

Für zahlreiche Menschen ist das Thema Altersversorgung Nummer eins. Neben der klassischen Rentenversicherung wurde vom Staat die Riester Rente und die Rürup Rente eingeführt. Wer sich zusätzliche Rücklagen bilden möchte, hat mit den beiden zusätzlichen Formen der Rentenabsicherung die Möglichkeit dazu. Der staatliche Rententopf wird aufgrund des demografischen Wandels und der allgemeinen verschlechterten wirtschaftlichen Lage so weit schrumpfen, dass die Altersrente zur Grundabsicherung reichen wird. Im Gegensatz zur Riester Rente ist die Rürup Rente weniger bekannt. Diese Form der Rentenergänzung steht ausschließlich einem Kreis zur Verfügung, der nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist. Dazu zählen beispielsweise Selbstständige, Architekten oder Ärzte. Anstelle von Zulagen und Steuervorteilen, die bei einem Riester Vertrag gezahlt werden, kommt bei der Form Rürup ein hoher Steuervorteil zum Tragen. Wer wenig oder keine Steuer bezahlt, für den wird sich diese Form weniger rentieren. Die Vorteile der Rürup Rente, zugleich Basisrente genannt, liegt in der hohen Steuererstattung und Rentenzahlung bei niedriger nachgelagerter Besteuerung im Rentenalter sowie einem Insolvenz- und Pfändungsschutz und Sicherheit bei Hartz IV Bezug. Die aufgewendeten Beiträge sind seit 2005 als Sonderabgaben bis zu 60 Prozent abzugsberechtigt. Jährlich steigert sich dieser Betrag um 2 Prozent bis maximal 20.000 Euro. Für das Jahr 2009 erkennt das Finanzamt 13.600 Euro für eine Steuererstattung an. Bis 2025 wächst dieser Betrag bis zu 100 Prozent an und beträgt 20.000 Euro – bei Ehegatten verdoppelt sich diese Summe.