Girokonto

In der Regel wird jeder von uns entweder ein Girokonto besitzen oder schon einmal eines besessen haben. Der folgende Artikel soll Fragen und Antworten zum Thema Girokonto klären. Aus diesem Grund kennt wahrscheinlich auch jeder die Vor- und Nachteile eines solchen Kontos bzw. die Dinge auf die es zu achten gilt, wenn man so ein Konto bei seiner Bank eröffnet. Wenn man nun zum Beispiel die Kosten für ein Girokonto betrachtet gilt für Banken der Grundsatz, dass sie für ihre Bankdienstleistungen grundsätzlich berichtigt sind so genannte Entgelte, Gebühren und auch Provisionen zu berechnen. Diese können die Banken auch über das jeweilige Konto direkt abbuchen. Dieser Grundsatz wird in der Regel auch in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken niedergeschrieben und dem Kunden ausgehändigt bzw. durch einen Aushang am Schalter zugänglich gemacht. Meist lautet die Beschreibung bzw. Erklärung in den Geschäftsbedingungen dann sinngemäß so, dass sich die Höhe der Entgelte bzw. Gebühren nach der aktuellen Marktlage richten. Dies gilt demnach für Privatkunden gleichermaßen wie für Geschäftskunden. Damit ist grundsätzlich die laufende Veränderung des Zinsniveaus gemeint. Dazu kommen noch die so genannten typischen und regelmäßigen Bankdienstleistungen sowie die laufenden Aufwendungen welche in einem speziellen Preisaushang dem Kunden zugänglich gemacht werden müssen.

Was muss ich bei einem Girokonto beachten

Die Bank verweist meist auch darauf, dass die Preise und Entgelte in ihrer Höhe der jeweils gültigen Fassung dieses Aushangs bzw. dieses Leistungsverzeichnisses entsprechen. Für alle Leistungen der Bank die dort nicht niedergeschrieben stehen gilt der Grundsatz, dass die Bank gemäß der entsprechenden Marktlage auch für diese Themen dem Kunden angemessene Preise verrechnen kann. Dies gilt zum Beispiel für Leistungen die über eine klassische Grundleistung einer Bank hinausgehen. Dazu zählt beispielsweise die Verwaltung von Sicherheiten für einen Kontorahmen oder eine Finanzierung Der Kunde kann selbstverständlich für diese Gebührenbelastung in weiterer Folge eine Rechnung bzw. ein Abrechnung verlangen. Über Änderungen werden die Kunden in vielen Fällen via Kontoauszug, Schreiben oder Beilage zur Bankpost verständigt.