Beitragsfreie Versicherungen

Lebens- und Rentenversicherungen werden in aller Regel mit einer sehr langen Laufzeit, die meist bis ins Rentenalter reicht, abgeschlossen. Da sich aber in der Zwischenzeit die finanzielle Situation des Versicherungsnehmers diverse Male ändern kann, ist es von enormer Bedeutung, Mittel und Wege zu kennen, wie man beispielweise eine Risikolebensversicherung im Fall der Fälle schnellstmöglich aus der Liste der monatlichen Belastungen entfernen kann – ohne natürlich große Verluste in Kauf nehmen zu müssen. Eine dieser Möglichkeiten ist die so genannte Beitragsfreistellung.

Wo kann man eine Beitragsfreistellung für Versicherungen erreichen

Eine Beitragsfreistellung, also das Umwandeln eines laufenden Vertrages in eine beitragsfreie Versicherung, ist bei einer Lebens- oder Rentenversicherung immer nur dann möglich, wenn bereits ein entsprechend hoher Gegenwert erreicht ist. Wer also in den ersten Jahren der Laufzeit in eine Situation kommt, in der er den Vertrag gerne beitragsfrei stellen möchte, dessen Gesuch wird in der Regel abgelehnt. Ausnahmen machen hier lediglich die so genannten Riesterrenten, oder auch die Rüruprenten, die bereits ab dem ersten Beitrag einen Gegenwert in Form einer Beitragsfreien Summe aufbauen.

Um einen laufenden Vertrag in eine beitragsfreie Versicherung umzuwandeln, muss der Versicherungsnehmer der Versicherung lediglich ein formloses Schreiben mit der Bitte um „Beitragsfreistellung“ zuschicken. Der Vertrag wird dann quasi ruhend gestellt und es müssen keine Beiträge mehr entrichtet werden. Sollten allerdings Zusatzversicherungen in den Lebens- oder Rentenversicherungsvertrag eingeschlossen sein, zum Beispiel ein Todesfallschutz, eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung oder eine Leistung im Pflegefall, so werden diese Zusatzversicherungen aufgehoben. Es besteht also kein Schutz in diesen Bereichen mehr!

In der Regel haben Versicherungsnehmer bis zu drei Jahre Zeit eine beitragsfreie Versicherung wieder in einen aktiven Vertrag zurückzuwandeln. Sollte dies jedoch binnen der drei Jahre nicht geschehen, so bleibt der Vertrag beitragsfrei und der Versicherungsnehmer bekommt die beitragsfreie Summe zzgl. evtl. Überschüsse zum Ende der Vertragslaufzeit ausgezahlt.