Was ist Wohnriester?

Wohnriester, zugleich Eigenheimrente genannt, ist eine Vorsorgeform, die für die eigenen vier Wände in Betracht kommt. Bei einem bestehenden Riester-Vertrag kann der Sparer das angesparte Geld für den Kauf einer Immobilie entnehmen. Staatliche Riester-Zulagen fließen automatisch in die Tilgung einer Immobilienfinanzierung. Wer für die Altersvorsorge mindestens 4 Prozent seines Vorjahreseinkommens investiert, bekommt generell 154 Euro Zulage vom Staat. Bei Ehegatten verdoppelt sich dieser Betrag. Zusätzlich erhält der Riester-Sparer 185 Euro für jedes kindergeldberechtigte Kind, ab 2010 erhöht sich dieser Betrag auf 300 Euro. Somit würde eine Familie mit zwei Kindern und einem dritten Kind, welches in diesem Jahr geboren wurde, insgesamt 978 Euro als willkommenen staatlichen Zuschuss erhalten. Diese Fördermöglichkeit löst die früher bekannte Eigenheimzulage ab. Der Grundgedanke für Wohn-Riester liegt in der privaten Altersabsicherung, welches sich später als mietfreies Wohnen bezahlt macht. Im Gegensatz zu früher ist der Sparer heute berechtigt, das komplette Kapital aus dem laufenden Vertrag einzusetzen. Ebenso können gewährte Riester-Zulagen für die Tilgung eines laufenden Baudarlehens verwendet werden. Dieses würde in Form von Sondertilgung von dem Darlehnsgeber verrechnet und zur Senkung der Zinsbelastung führen. Für die Finanzierung einer Eigentumswohnung oder selbst genutzten Wohneinheit darf ebenfalls das Riester-Kapital genutzt werden. Ein Zweifamilienhaus oder Haus mit Einliegerwohnung sowie Domizile außerhalb Deutschlands sind von Riester-Förderung ausgeschlossen. Banken und Finanzierungsinstitute akzeptieren einen laufenden Riester-Vertrag bei der Berechnung des Hausdarlehens als Eigenkapital. Somit verringert sich die laufende Belastung.